Die Entscheidung der Generalversammlung von Hochschulen in Bezug auf Zulassung von ausländischen Studenten vom 23. Juni 2021 wurde geändert.
Im Rahmen diese neue Entscheidung;
- Der bisherige Beschluss zur Abhaltung der Zentralen Ausländerprüfung (MYÖS) wurde aufgehoben; stattdessen wurde beschlossen, die „Zulassungsprüfung für die ausländische Studenten in Türkei (TR-YÖS)“ abzuhalten.
Die erste Zulassungsprüfung für ausländische Studenten in Türkei (TR-YÖS), die von ÖSYM abgehalten wird, findet im Januar 2023 statt. Die Verwendung von TR-YÖS-Ergebnissen bei der Zulassung von Studierenden aus dem Ausland wird den Hochschulen vom Hochschulrat empfohlen.
Die besagte Prüfung wird in den Sprachen „Türkisch, Deutsch, Arabisch, Französisch, Englisch, Russisch“ abgehalten.
- Ab dem Schuljahr 2022-2023 werden an weiterführenden Bildungseinrichtungen in der Türkei diejenigen, die Ausgebürgert wurden/Blaue Kartenbesitzer, TRNC-Bürger und ausländische Staatsangehörige (mit Ausnahme von Botschaftsschulen und internationalen privaten Bildungseinrichtungen im MOBIS-System) können Hochschuleinrichtungen nur mit der Hochschulprüfung (YKS) zugelassen werden.
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